top of page
HobbyHorsing_2026.png

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Österreichischer Hobbyhorse Verband
 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an sämtlichen vom Österreichischen Hobbyhorse Verband (nachfolgend „Verband“) angebotenen kostenpflichtigen Veranstaltungen und Leistungen, insbesondere Hobbyhorse-Kurse, Trainings, Workshops, Camps, Veranstaltungen, Wettbewerbe und sonstige Angebote.

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. mit der Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung werden diese AGB anerkannt.

Für die Mitgliedschaft im Österreichischen Hobbyhorse Verband gelten ergänzend bzw. vorrangig die jeweils gültigen Vereinsstatuten und sonstigen Vereinsordnungen.
 

§ 2 Anmeldung und Zustandekommen der Teilnahme

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann, sofern vom Verband vorgesehen, online, schriftlich, per E-Mail, über ein Anmeldeformular oder auf anderem vom Verband vorgesehenem Weg erfolgen.

Die Anmeldung ist verbindlich.

Die Teilnahme ist erst nach Bestätigung durch den Verband bzw. nach erfolgter Buchung verbindlich zugesagt.

Die verfügbaren Teilnehmerplätze können begrenzt sein. Die Vergabe der Plätze erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen, sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes angegeben wird.

Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt die Anmeldung durch die erziehungsberechtigte Person bzw. mit deren Zustimmung.
 

§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlung

Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren werden bei der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben.

Die Teilnahmegebühr ist entsprechend den bei der Anmeldung angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten.

Eine Teilnahme kann vom vollständigen Eingang der Teilnahmegebühr abhängig gemacht werden.

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Verband den reservierten Teilnahmeplatz anderweitig vergeben.
 

§ 4 Stornierung und Absage durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Eine bereits gebuchte Veranstaltung bzw. Unterrichtsstunde kann durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer abgesagt werden.

Eine kostenlose Stornierung und vollständige Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr ist möglich, wenn die Absage spätestens 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Einheit beim Verband eingelangt ist.

Maßgeblich für die Einhaltung der 24-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage beim Verband eingelangt ist.

Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Einheit, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Dies gilt auch bei kurzfristigem Nichterscheinen, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Verband getroffen wurde.

In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei nachgewiesener Erkrankung, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, kann der Verband nach eigenem Ermessen eine Gutschrift, einen Ersatztermin oder eine teilweise bzw. vollständige Rückerstattung gewähren. Ein Anspruch darauf besteht grundsätzlich nicht.

Eine Übertragung des gebuchten Platzes auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung des Verbandes möglich.
 

§ 5 Absage oder Änderung durch den Verband

Der Verband ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigen organisatorischen Gründen, insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung einer Betreuungsperson, höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen abzusagen oder zu verschieben.

Wird eine Veranstaltung durch den Verband abgesagt und kann kein Ersatztermin angeboten oder von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer angenommen werden, wird eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollständig rückerstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Fahrt-, Übernachtungs- oder sonstigen Kosten, bestehen – soweit gesetzlich zulässig – nicht.

Der Verband ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen Änderungen des Ablaufs, der Betreuungspersonen, des Veranstaltungsortes oder der Inhalte vorzunehmen, sofern der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
 

§ 6 Teilnahme und Verhalten

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der betreuenden Personen und des Veranstalters Folge zu leisten.

Die Anweisungen dienen insbesondere der Sicherheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und sind einzuhalten.

Bei grob störendem, gefährdendem oder respektlosem Verhalten kann eine Person von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn durch das Verhalten der betreffenden Person andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Betreuungspersonen oder Dritte gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden.

In einem solchen Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, soweit der Ausschluss durch ein schuldhaftes Verhalten der betreffenden Person verursacht wurde.
 

§ 7 Gesundheitliche Voraussetzungen und Sicherheit

Die Teilnahme an Hobbyhorse-Aktivitäten erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und unter Beachtung der eigenen körperlichen Möglichkeiten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, den Verband über für die sichere Teilnahme relevante Umstände zu informieren, soweit dies erforderlich ist.

Geeignete Kleidung und Schuhe sind entsprechend der jeweiligen Veranstaltung zu tragen.

Der Verband bzw. die betreuenden Personen sind berechtigt, eine Teilnahme abzulehnen oder abzubrechen, wenn die sichere Durchführung aufgrund des körperlichen Zustandes, der Ausrüstung oder des Verhaltens einer Person nicht gewährleistet werden kann.
 

§ 8 Haftung

Der Verband haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist. Insbesondere bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen unberührt.

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, insbesondere Hobbyhorses, Kleidung, Mobiltelefone, Wertgegenstände oder sonstige Ausrüstung, übernimmt der Verband grundsätzlich keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, mit vom Verband zur Verfügung gestellten Materialien, Geräten und sonstigen Gegenständen sorgfältig umzugehen.

Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers verursacht werden, haftet diese Person nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 

§ 9 Minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Anmeldung und Teilnahme Minderjähriger erfolgt mit Zustimmung der jeweiligen erziehungsberechtigten Person.

Die erziehungsberechtigte Person bestätigt mit der Anmeldung, dass die teilnehmende minderjährige Person an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen darf.

Die Aufsichtspflicht des Verbandes besteht ausschließlich im Rahmen und für die Dauer der konkret angebotenen Veranstaltung und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten.

Außerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten besteht keine Aufsichtspflicht des Verbandes.
 

§ 10 Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Der Verband kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Veranstaltungen ausschließen, wenn

• gegen Anweisungen der Betreuungspersonen wiederholt oder erheblich verstoßen wird,
• andere Personen gefährdet oder erheblich gestört werden,
• grob unsportliches oder respektloses Verhalten vorliegt,
• die Teilnahme aufgrund des körperlichen Zustandes nicht sicher möglich ist oder
• sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine weitere Teilnahme unzumutbar machen.
 

§ 11 Bild- und Videoaufnahmen

Bei Veranstaltungen können zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt nur im Rahmen einer hierfür erforderlichen Einwilligung bzw. auf einer anderen gesetzlich zulässigen Grundlage.

Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine erforderliche Einwilligung der erziehungsberechtigten Person gesondert eingeholt.
 

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Verband ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Abwicklung von Anmeldungen, zur Organisation von Veranstaltungen, zur Kommunikation mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in der Datenschutzerklärung des Verbandes geregelt.
 

§ 13 Rücktrittsrechte und zwingende gesetzliche Bestimmungen

Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben durch diese AGB unberührt.

Soweit gesetzlich ein Rücktrittsrecht besteht, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Für Freizeitveranstaltungen mit einem bestimmten Termin oder Zeitraum können gesetzliche Ausnahmen vom allgemeinen Rücktrittsrecht bestehen. Dies ist insbesondere bei Freizeitbetätigungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum zu beachten.
 

§ 14 Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
 

§ 15 Änderungen der AGB

Der Verband ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher, organisatorischer oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich ist. Für bereits verbindlich gebuchte Veranstaltungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Bedingungen, soweit gesetzlich zulässig.
 

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

bottom of page